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Gesellschaft für Gerontologische Berufliche Weiterbildung

Zugangsvoraussetzungen

Starkes persönliches Engagement und menschliche Sensibilität sind Grundvoraussetzung für die Ausübung altentherapeutischer Arbeit.

Bedingung für die Teilnahme an der Weiterbildung zum/zur Altentherapeut/in ist eine abgeschlossene Ausbildung als:

  • Altenpflegerin, Altenpfleger
  • Krankenschwester, Krankenpfleger
  • Erzieherin, Erzieher
  • Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter
  • Sozialpädagogin, Sozialpädagoge
  • Pädagogin, Pädagoge
  • Theologin, Theologe
  • oder in einem gleichwertigen sozialpflegerischen Bereich
  • ohne Abschluß eine mindestens 6jährige nachweisbare Tätigkeit in der Altenpflege

Ausnahmeregelungen sind nur in Absprache mit der IGW und dem Kostenträger
(Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung u.a.) möglich.